Steuerberater für Creator finden: Kosten & Auswahl
Steuerberater für OnlyFans finden: was die Vergütungsverordnung erlaubt, wie du seriöse Kanzleien erkennst, wie diskret sie sein müssen und was du mitbringst.
Kurz gesagt: Ob jemand als Steuerberater zugelassen ist, prüfst du kostenlos im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder einer Vereinbarung in Textform. Steuerberater sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, du kannst also offen über deine Tätigkeit sprechen.
Irgendwann kommt bei den meisten Creatorn der Punkt, an dem die Steuer nicht mehr nebenbei läuft. Die Einnahmen steigen, die Umsatzsteuer wird kompliziert, das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest. Spätestens dann lohnt sich eine Steuerberatung. Die Hemmschwelle ist trotzdem hoch. Viele fürchten Vorurteile, unklare Rechnungen oder einfach das Gespräch über ihre Tätigkeit.
Dieser Artikel hilft dir bei drei Fragen: Wie findest du eine seriöse Kanzlei, was darf sie kosten, und wie bereitest du das erste Gespräch vor? Was steuerlich überhaupt auf dich zukommt, steht in unserem Leitfaden zu OnlyFans und Steuern in Deutschland.
Brauchst du als Creator überhaupt eine Steuerberatung?
Pflicht ist sie nicht. Du darfst deine Einnahmenüberschussrechnung und deine Erklärungen selbst über ELSTER abgeben. Bei Creatorn gibt es aber einige Punkte, an denen es schnell unübersichtlich wird: die Frage, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, die umsatzsteuerliche Einordnung einer Plattform mit Sitz in Großbritannien, Reverse Charge bei ausländischen Tools und die Abgrenzung von Betriebsausgaben und privaten Kosten.
Ein praktischer Vorteil kommt dazu. Erstellt eine Steuerberatung deine Erklärung, gilt nach § 149 AO eine deutlich längere Abgabefrist. Für das Steuerjahr 2025 läuft sie bis zum 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt.
Zwei Alternativen scheiden für Creator übrigens meist aus. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach § 4 Abs. 3 StBerG nicht tätig werden, wenn ein Mitglied Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hat oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Und eine Agentur darf dir keine Steuerberatung leisten, wenn sie dazu nicht befugt ist (§ 5 StBerG). Sie kann dir Abrechnungen und Belege liefern, mehr nicht.
Wie findest du eine seriöse Steuerberatung?
Zulassung prüfen
Die Bundessteuerberaterkammer führt ein amtliches Steuerberaterverzeichnis aller in Deutschland bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften. Es ist für jeden frei und kostenlos zugänglich. Du kannst dort prüfen, ob eine Person wirklich zugelassen ist, und dir Kanzleien nach Ort oder Postleitzahl anzeigen lassen.
Eine Suche nach Fachgebieten bietet das amtliche Verzeichnis ausdrücklich nicht. Die Steuerberaterkammer Hessen etwa verweist für die Suche auf das amtliche Verzeichnis und weist darauf hin, dass private Suchportale nicht von den Kammern gepflegt werden, sondern auf eigenen Einträgen der Kanzleien beruhen. Ob deine regionale Kammer zusätzlich einen eigenen Suchdienst mit Tätigkeitsschwerpunkten anbietet, siehst du auf ihrer Website. Die Kontaktdaten aller 21 Steuerberaterkammern listet die Bundessteuerberaterkammer auf. Stand prüfen, denn die Angebote der Kammern ändern sich.
Passende Kanzlei finden
Eine Zulassung sagt noch nichts darüber, ob jemand mit deiner Situation Erfahrung hat. Gute Hinweise:
- Die Kanzlei betreut Selbstständige, Online-Unternehmer oder Kreative, nicht nur Angestellte und Vermieter.
- Sie kennt sich mit Umsatzsteuer bei ausländischen Plattformen aus oder sagt offen, wenn sie das prüfen muss.
- Sie arbeitet digital, mit Belegupload und Videotermin. Das spart dir Wege und hält Unterlagen aus Wartezimmern fern.
- Die Kommunikation ist sachlich. Wer beim Erstkontakt Witze über deine Tätigkeit macht, ist nicht die richtige Wahl.
Empfehlungen aus deinem Netzwerk sind wertvoll, ersetzen aber nicht den Blick ins amtliche Verzeichnis.
Plane für die Suche etwas Zeit ein. Viele Kanzleien nehmen nicht jederzeit neue Mandate an, und kurz vor Abgabefristen ist die Auslastung erfahrungsgemäß hoch. Wer erst mit dem Brief über eine Schätzung vom Finanzamt anfragt, hat weniger Auswahl. Sinnvoll ist es, zwei oder drei Kanzleien anzuschreiben, kurz die eigene Situation zu schildern (Plattformen, ungefähre Einnahmen, gewünschter Umfang) und um ein Angebot zu bitten. So kannst du Leistungen und Preise vergleichen, bevor du dich bindest.
Wie diskret muss ein Steuerberater sein?
Sehr. Nach § 57 Abs. 1 StBerG üben Steuerberater ihren Beruf unter anderem verschwiegen aus, und diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung des Berufs bekannt wird. Das Strafgesetzbuch schützt dich zusätzlich: Nach § 203 StGB macht sich strafbar, wer als Steuerberater unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm beruflich anvertraut wurde.
Für dich heißt das: Du kannst offen sagen, womit du dein Geld verdienst. Das musst du sogar, denn nur mit vollständigen Informationen kann die Kanzlei richtig beraten. Plattform, Einnahmearten und Ausgaben gehören auf den Tisch. Deine Inhalte selbst muss niemand sehen.
Außerdem müssen selbstständige Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden unterhalten (§ 67 StBerG). Geht durch einen Beratungsfehler Geld verloren, gibt es also einen Versicherer im Hintergrund.
Was kostet ein Steuerberater?
Die Vergütung regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie arbeitet überwiegend mit Rahmengebühren: Je nach Tätigkeit gibt es einen Bruchteil einer vollen Gebühr aus einer Tabelle, abhängig vom sogenannten Gegenstandswert. Die Tabellen wurden zuletzt 2025 angepasst.
Die wichtigsten Positionen für Creator
| Leistung | Rahmen | Gegenstandswert |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1) | 1/10 bis 6/10 Tabelle A | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro |
| Einnahmenüberschussrechnung (§ 25) | 5/10 bis 30/10 Tabelle B | höherer Wert aus Einnahmen oder Ausgaben, mindestens 17.500 Euro |
| Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 5) | 1/10 bis 6/10 Tabelle A | Gewerbeertrag vor Freibetrag, mindestens 8.000 Euro |
| Umsatzsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 8) | 1/10 bis 8/10 Tabelle A | 10 % der Entgelte, Einzelheiten in § 24 |
| Laufende Buchführung (§ 33) | Monatsgebühr nach Tabelle C | Umsatz oder Aufwand |
| Zeitgebühr (§ 13) | 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde | wo die StBVV das vorsieht |
Dazu kommen Auslagen für Post und Telekommunikation, wahlweise pauschal 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro je Angelegenheit (§ 16), sowie die Umsatzsteuer der Kanzlei (§ 15).
Rechenbeispiel
Angenommen, du hast 40.000 Euro Betriebseinnahmen, 10.000 Euro Betriebsausgaben und damit 30.000 Euro Gewinn, keine weiteren Einkünfte. Nach den aktuellen Tabellen ergibt sich:
| Leistung | volle Gebühr | Rahmen |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (Wert 30.000 Euro) | 946 Euro | 94,60 bis 567,60 Euro |
| EÜR (Wert 40.000 Euro) | 263 Euro | 131,50 bis 789 Euro |
| Gewerbesteuererklärung (Wert 30.000 Euro) | 946 Euro | 94,60 bis 567,60 Euro |
| Summe | rund 320 bis 1.925 Euro |
Das sind Nettobeträge ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Wo im Rahmen die Kanzlei landet, hängt von Aufwand, Schwierigkeit und Qualität deiner Unterlagen ab. Kommen Umsatzsteuererklärung, Voranmeldungen oder laufende Buchführung dazu, wird es mehr. Ein sortierter Belegordner ist also bares Geld wert.
Pauschalen und Vereinbarungen
Viele Kanzleien arbeiten mit Pauschalen. Eine von der StBVV abweichende Vergütung ist erlaubt, muss aber nach § 4 StBVV in Textform vereinbart und als Vergütungsvereinbarung erkennbar sein. Die Kanzlei muss dich außerdem in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart werden kann. Ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, kann sie im Streitfall herabgesetzt werden.
Für ein erstes Beratungsgespräch begrenzt § 21 StBVV die Gebühr auf 190 Euro, allerdings nur, wenn du als Verbraucherin kommst. Geht es um deine Creator-Tätigkeit, handelst du in der Regel als Unternehmerin, dann greift diese Grenze nicht automatisch. Frag vorher nach den Kosten des Erstgesprächs.
Die Kosten für die betrieblichen Teile sind übrigens Betriebsausgaben.
Wie bereitest du das Erstgespräch vor?
Je besser du vorbereitet bist, desto genauer kann die Kanzlei ein Angebot machen. Bring mit:
- Steuernummer, Steuer-ID und den letzten Steuerbescheid, falls vorhanden
- Gewerbeanmeldung und den abgeschickten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Plattform-Abrechnungen der letzten zwölf Monate, getrennt nach Plattform
- eine Übersicht deiner Einnahmearten, etwa Abos, Nachrichten, Trinkgelder
- Belege für größere Anschaffungen und laufende Kosten
- Verträge mit Agentur, Fotografen oder Kooperationspartnern
- deine Angaben zur Kleinunternehmerregelung
- Bescheide über Vorauszahlungen und offene Post vom Finanzamt
Fragen, die du stellen solltest
- Wie schätzen Sie meine Tätigkeit ein, gewerblich oder freiberuflich?
- Wie behandeln Sie meine Plattform-Umsätze umsatzsteuerlich, und wie begründen Sie das?
- Was übernehme ich selbst, was macht die Kanzlei?
- Wie läuft der Belegaustausch, und wie werden meine Daten geschützt?
- Welche Vergütung fällt an, nach StBVV oder als Pauschale, und was ist enthalten?
- Wer ist meine feste Ansprechperson?
Bei Frage 2 hilft dir unser Artikel zu Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung. Dort sind die offenen Punkte bei Plattformen gesammelt.
Woran erkennst du Warnsignale?
- Die Person steht nicht im amtlichen Steuerberaterverzeichnis, bietet aber Steuerberatung an.
- Es gibt keine schriftliche Auftrags- oder Vergütungsvereinbarung.
- Dir werden Steuerersparnisse versprochen, bevor jemand deine Unterlagen gesehen hat.
- Man rät dir, Einnahmen nicht vollständig anzugeben.
- Nachfragen werden abgewimmelt, Fristen verpasst, Rückmeldungen dauern Wochen.
Fazit
Eine gute Steuerberatung findest du über das amtliche Verzeichnis, ein offenes Erstgespräch und eine klare Vergütungsvereinbarung. Verschwiegenheit ist gesetzlich geregelt, du kannst also offen über deine Arbeit sprechen. Und je ordentlicher deine Unterlagen sind, desto günstiger wird es.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Anwalt. Stand: .
Häufige Fragen
Was kostet ein Steuerberater für OnlyFans-Einnahmen?
Das hängt von Umfang und Einnahmen ab. Nach der Steuerberatervergütungsverordnung liegt allein die Gebühr für Einkommensteuererklärung, Gewinnermittlung und Gewerbesteuererklärung bei 40.000 Euro Einnahmen und 30.000 Euro Gewinn rechnerisch zwischen rund 320 und 1.925 Euro netto im Jahr, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Darf mein Steuerberater jemandem erzählen, dass ich auf OnlyFans arbeite?
Nein. Steuerberater sind nach § 57 StBerG zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen bei der Berufsausübung bekannt wird. Wer unbefugt fremde Geheimnisse offenbart, macht sich außerdem nach § 203 StGB strafbar.
Reicht ein Lohnsteuerhilfeverein für Creator?
Nein. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht helfen, wenn ein Mitglied Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hat oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Für Creator kommt deshalb in der Regel nur eine Steuerberatung infrage.
Kann meine Agentur meine Steuererklärung machen?
Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nur dazu befugte Personen leisten, vor allem Steuerberater. Eine Agentur ohne diese Befugnis darf das nicht übernehmen und kann dir nur Unterlagen wie Abrechnungen bereitstellen.
Kann ich die Steuerberatungskosten absetzen?
Kosten für Buchhaltung, Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärungen sind Betriebsausgaben deiner Creator-Tätigkeit. Lass dir die Rechnung so aufschlüsseln, dass betriebliche und private Anteile erkennbar sind.
Quellen
- § 4 StBVV: Vergütungsvereinbarung
- § 13 StBVV: Zeitgebühr
- § 15 StBVV: Umsatzsteuer
- § 16 StBVV: Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
- § 21 StBVV: Rat, Auskunft, Erstberatung
- § 24 StBVV: Steuererklärungen
- § 25 StBVV: Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
- § 33 StBVV: Buchführung
- StBVV mit Anlagen (Tabelle A und B, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 105)
- § 4 StBerG: Lohnsteuerhilfevereine
- § 5 StBerG: Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
- § 57 StBerG: Allgemeine Berufspflichten
- § 67 StBerG: Berufshaftpflichtversicherung
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Bundessteuerberaterkammer: Amtliches Steuerberaterverzeichnis
- Steuerberaterkammer Hessen: Steuerberatersuche
- Bundessteuerberaterkammer: Übersicht der 21 Steuerberaterkammern
- § 149 AO: Abgabe der Steuererklärungen
Alle Quellen abgerufen am .