Recht & Steuern

Betriebsausgaben für Creator: Was du absetzen kannst

OnlyFans Betriebsausgaben 2026: Technik, Outfits, Homeoffice, Provisionen und Plattformgebühr. Was absetzbar ist und wo das Finanzamt Grenzen zieht.

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Titelgrafik in Petrol und Cyan mit dem Schriftzug Betriebsausgaben für Creator

Kurz gesagt: Absetzen kannst du alles, was durch deine Creator-Tätigkeit veranlasst ist: Technik, Software, Requisiten, Provisionen, Steuerberatung und anteilig das Homeoffice. Geräte bis 800 Euro ziehst du sofort ab, Computer und Software dürfen sogar unabhängig vom Preis in einem Jahr abgeschrieben werden. Kleidung, die man auch privat tragen kann, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Jeder Euro, den du für deine Creator-Arbeit ausgibst und sauber belegst, senkt deinen Gewinn. Und damit die Einkommensteuer, unter Umständen die Gewerbesteuer und auch den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung, der sich ebenfalls am Gewinn orientiert. Trotzdem lassen viele Creator Geld liegen. Manche, weil sie Quittungen nicht aufheben. Andere, weil sie unsicher sind, was das Finanzamt überhaupt akzeptiert.

Dieser Artikel geht die typischen Ausgaben einer Creatorin durch und zeigt, wo die Grenze verläuft. Den steuerlichen Rahmen insgesamt erklärt unser Leitfaden zu OnlyFans und Steuern. Hier geht es um die Ausgabenseite.

Was gilt steuerlich als Betriebsausgabe?

Die Definition in § 4 Abs. 4 EStG ist kurz: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt also nicht darauf an, ob eine Ausgabe notwendig, klug oder günstig war. Entscheidend ist der Zusammenhang mit deiner Tätigkeit.

Die Gegenseite steht in § 12 Nr. 1 EStG. Kosten der Lebensführung sind nicht abziehbar, auch dann nicht, wenn sie deinen Beruf fördern. Genau an dieser Linie entstehen bei Creatorn die meisten Diskussionen, weil Privatleben und Content oft nah beieinanderliegen.

Ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung, zählt grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung. Ausnahme sind teurere Anschaffungen, die über die Nutzungsdauer verteilt werden. Dazu gleich mehr.

Welche Ausgaben sind für Creator typisch?

AusgabeEinordnungWorauf du achten solltest
PlattformgebührbetrieblichOnlyFans behält laut Nutzungsbedingungen 20 % jeder Fan-Zahlung ein
Agenturprovision, Chatter, Fotograf, VideoschnittbetrieblichVertrag und Rechnungen aufheben; bei Anbietern aus dem Ausland Umsatzsteuer prüfen
Kamera, Licht, Mikrofon, Stativbetrieblichbis 800 Euro sofort, darüber Abschreibung
Computer, Tablet, SoftwarebetrieblichNutzungsdauer von einem Jahr möglich
Smartphone, Internetgemischtnur der betriebliche Anteil
Requisiten, Deko, Kostümebetrieblich, wenn privat kaum nutzbarBezug zum Content dokumentieren
Alltagskleidung, Kosmetik, Friseurmeist Lebensführungim Zweifel nicht ansetzen
HomeofficePauschale oder ArbeitszimmerVoraussetzungen unten
Steuerberatung, Buchhaltungssoftwarebetrieblich
Werbung, Link-Tools, Domainsbetrieblich

Krankenversicherung und Altersvorsorge fehlen in dieser Liste mit Absicht. Sie sind keine Betriebsausgaben, sondern werden als Sonderausgaben nach § 10 EStG berücksichtigt. Mehr dazu in unserem Artikel über Krankenversicherung und KSK für Creator.

Wie gehst du mit der Plattformgebühr um?

OnlyFans berechnet laut seinen Terms of Service eine Gebühr von 20 Prozent der gesamten Fan-Zahlung und zieht sie direkt ab. Bei dir kommen also 80 Prozent an.

Es gibt zwei Arten, das aufzuzeichnen. Entweder erfasst du die vollen Fan-Zahlungen als Einnahmen und die Gebühr als Ausgabe. Oder du erfasst nur das, was ausgezahlt wird. Der Gewinn ist am Ende derselbe. Für die Umsatzsteuer kann die Darstellung aber eine Rolle spielen, denn wer bei OnlyFans umsatzsteuerlich dein Leistungsempfänger ist, ist nicht abschließend geklärt. Die Hintergründe stehen im Artikel zu Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung. Leg die Methode mit deiner Steuerberatung fest und bleib dann dabei.

Was ist mit Technik: sofort absetzen oder abschreiben?

Hier gibt es drei Stufen.

Bis 800 Euro: Ein Gerät, das du für sich allein nutzen kannst, darfst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Ab 250 Euro musst du solche Anschaffungen in einem Verzeichnis führen, wenn sie nicht ohnehin aus deinen Aufzeichnungen hervorgehen. Ein Ringlicht für 120 Euro ist also einfach eine Ausgabe im Kaufjahr.

Sammelposten für 250 bis 1.000 Euro: Statt der Sofortabschreibung kannst du nach § 6 Abs. 2a EStG Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne in einem Sammelposten bündeln und über fünf Jahre gleichmäßig abschreiben. Das Wahlrecht gilt dann für alle Anschaffungen dieses Jahres in der Spanne. Für die meisten Creator ist die Sofortabschreibung bis 800 Euro attraktiver.

Darüber wird abgeschrieben. Eine Kamera für 1.400 Euro verteilst du über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für Computerhardware und Software gilt eine Ausnahme: Nach einem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 darf eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Das betrifft etwa Laptops, Desktop-Rechner, Tablets, Zubehör und Peripheriegeräte wie Drucker sowie Betriebs- und Anwendersoftware. Ein Notebook für 1.500 Euro kannst du damit im Kaufjahr vollständig ansetzen. Kameras, Objektive oder Licht gehören nicht zu dieser Liste.

Achtung Kleinunternehmerin

Die 800-Euro-Grenze bezieht sich auf die Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer. Nach § 9b EStG gehört die Vorsteuer nur dann nicht zu den Anschaffungskosten, wenn du sie abziehen darfst. Als Kleinunternehmerin darfst du das nicht. Für dich zählt deshalb der Bruttopreis. Ein Mikrofon für 900 Euro brutto liegt bei dir über der Grenze, bei einer regelbesteuerten Kollegin mit rund 756 Euro netto darunter.

Kann ich Outfits und Kleidung absetzen?

Das ist die häufigste Frage und die Antwort ist für viele enttäuschend. Kleidung, die du auch im Alltag tragen könntest, ist nach ständiger Rechtsprechung Lebensführung. Der Bundesfinanzhof hat das im März 2022 noch einmal bestätigt: Selbst wenn bürgerliche Kleidung ausschließlich bei der Arbeit getragen wird, ist sie nicht absetzbar. Im Fall ging es um schwarze Kleidung eines Trauerredners. Die Steuerberaterkammer Nürnberg nennt weitere Beispiele, bei denen der Abzug scheiterte, etwa die Schuhe eines Schuhverkäufers oder der Hosenanzug einer Rechtsanwältin.

Absetzbar ist typische Berufskleidung, also etwas, das nach seiner Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllt und privat so gut wie nicht genutzt werden kann. Bei Creatorn kann das auf Kostüme, auffällige Bühnen- oder Themenoutfits und reine Requisiten zutreffen. Auf normale Kleidung, Schuhe oder Unterwäsche aus dem Alltagssortiment eher nicht.

Für Kosmetik, Friseur und Fitness gilt dieselbe Logik. Das ist im Einzelfall streitanfällig, und wir können dir keine Zusage geben, wie dein Finanzamt entscheidet. Wenn du solche Kosten ansetzen willst, sprich vorher mit deiner Steuerberatung und dokumentiere den Bezug zu konkretem Content.

Wie funktioniert das Homeoffice?

Die meisten Creator arbeiten von zu Hause. Steuerlich gibt es zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen.

  1. Tagespauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG): 6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Tagen. Ein separates Zimmer brauchst du dafür nicht.
  2. Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG): Nur wenn das Zimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Dann kannst du die tatsächlichen anteiligen Kosten ansetzen oder pauschal 1.260 Euro im Jahr.

Ein Raum, der zugleich Schlafzimmer und Set ist, ist kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn. Bei einem eigenen Studio-Zimmer, das nur der Produktion dient, sieht es anders aus. Hast du einen zusätzlichen Job mit Büro beim Arbeitgeber, kann das den Mittelpunkt infrage stellen. Lass das im Einzelfall prüfen.

Was ist mit Geschenken und Essen?

Zwei Sonderregeln in § 4 Abs. 5 EStG solltest du kennen. Geschenke an Personen, die nicht bei dir angestellt sind, etwa an Kooperationspartner, sind nur abziehbar, wenn sie pro Empfänger und Jahr insgesamt 50 Euro nicht übersteigen. Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass zählen zu 70 Prozent, und du musst Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe schriftlich festhalten. Im Restaurant reichen Anlass und Teilnehmer, die Rechnung gehört dazu.

Umgekehrt gilt: Bekommst du selbst Produkte von Firmen, sind das nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Steuern Sachzuwendungen, die du versteuern musst. Das gehört zur Einnahmenseite, wird aber oft vergessen.

Wie hältst du Belege richtig fest?

Die Finanzverwaltung bringt es in ihren Informationen für Influencer auf den Punkt: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Für die Praxis heißt das:

  • Ein eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben der Creator-Tätigkeit.
  • Jeden Beleg digital ablegen, am besten gleich nach dem Kauf. Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro reicht eine vereinfachte Rechnung nach § 33 UStDV.
  • Auf dem Beleg oder in einer Notiz kurz den Zweck festhalten, etwa „Licht für Studio-Shootings“.
  • Plattform-Abrechnungen monatlich herunterladen.
  • Bei gemischt genutzten Geräten wie dem Smartphone deinen betrieblichen Anteil schätzen und begründen können.

Aufbewahren musst du nach § 147 AO Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. Die Frist endet nicht, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind.

Welche Fehler kosten am meisten?

  • Belege erst zur Steuererklärung zusammensuchen. Was fehlt, ist meist verloren.
  • Alltagskleidung großzügig ansetzen und damit eine Prüfung provozieren.
  • Als Kleinunternehmerin mit Nettopreisen rechnen.
  • Die Homeoffice-Pauschale und ein Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen.
  • Rechnungen ausländischer Tools ignorieren, obwohl dort Reverse Charge greifen kann.

Fazit

Betriebsausgaben sind der legale Hebel, deinen Gewinn und damit Steuern und Beiträge zu senken. Technik, Software, Provisionen und das Homeoffice sind meist unproblematisch, bei Kleidung und Kosmetik ist das Finanzamt streng. Wer seine Belege laufend ordnet, spart sich Stress und hat für das Gespräch mit der Steuerberatung alles beisammen. Wie du eine passende Beratung findest, steht in Steuerberater für Creator finden.

Und wenn du dir für die Organisation rund um deinen Account Unterstützung wünschst, kannst du dich ganz unverbindlich bei allure x bewerben.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Anwalt. Stand: .

Häufige Fragen

Kann ich Outfits für meinen Content von der Steuer absetzen?

Nur in engen Grenzen. Kleidung, die auch im Alltag getragen werden kann, gilt als Kosten der Lebensführung, selbst wenn du sie nur für Shootings nutzt. Abziehbar sind eher Kostüme und Requisiten, die sich privat praktisch nicht nutzen lassen.

Bis zu welchem Betrag kann ich Technik sofort absetzen?

Einzelne Geräte, die selbstständig nutzbar sind, kannst du bis 800 Euro Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs voll abziehen. Als Kleinunternehmerin zählt dabei der Bruttopreis, weil du keine Vorsteuer abziehen kannst.

Ist die OnlyFans-Gebühr eine Betriebsausgabe?

OnlyFans behält 20 Prozent jeder Fan-Zahlung als Gebühr ein. Ob du die Bruttoeinnahmen und die Gebühr getrennt oder nur die Auszahlung erfasst, solltest du mit deiner Steuerberatung festlegen und dann einheitlich durchziehen.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen musst du nach der Abgabenordnung acht Jahre aufbewahren, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. Die Frist kann länger laufen, solange die Steuerfestsetzung noch offen ist.

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