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Der Agenturvertrag: Diese Klauseln solltest du prüfen

OnlyFans Agentur Vertrag verstehen: Laufzeit, Kündigung, Provision, Account, Nutzungsrechte, Vertragsstrafen und Datenschutz. Mit Tabelle und Checkliste.

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Titelgrafik in Petrol und Cyan mit dem Schriftzug „Der Agenturvertrag: Diese Klauseln solltest du prüfen“ und einem Dokument-Symbol

Kurz gesagt: Ein fairer OnlyFans-Agenturvertrag regelt Laufzeit und Kündigung überschaubar, legt die Provision mit Berechnungsgrundlage fest und lässt dir Account, Login-E-Mail und Auszahlungskonto. Nutzungsrechte an deinen Inhalten sollten nur für den Vertragszweck und die Laufzeit gelten. Vorformulierte Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB; hohe Vertragsstrafen für den Ausstieg sind ein Warnsignal.

Ein Agenturvertrag ist das Dokument, das im Streitfall zählt. Nicht das nette Erstgespräch, nicht die Sprachnachricht mit „Mach dir keine Sorgen“. Deshalb lohnt es sich, ihn Klausel für Klausel durchzugehen, bevor du unterschreibst.

Wie du eine seriöse Agentur grundsätzlich erkennst, steht in unserer Checkliste Die richtige OnlyFans-Agentur finden. Hier geht es um den Vertrag selbst: welche Regeln wichtig sind, was das Gesetz dazu sagt und wo du genauer hinschauen solltest. Eine anwaltliche Prüfung ersetzt das nicht. Gerade bei langen Laufzeiten oder hohen Provisionen ist eine Erstberatung bei einer Anwältin für Vertragsrecht gut investiertes Geld.

Was für ein Vertrag ist ein Agenturvertrag eigentlich?

Meist ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB: Die Agentur verpflichtet sich zu Leistungen wie Marketing, Chat-Betreuung oder Planung, du zahlst dafür eine Vergütung, in der Regel als Provision. Je nach Ausgestaltung können auch Regeln zur Geschäftsbesorgung dazukommen.

Wichtiger für dich ist eine andere Frage: Hat die Agentur den Vertrag für viele Creator vorformuliert? Dann handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 BGB, auch wenn kein „AGB“ darübersteht. Für AGB gelten Schutzregeln:

  • Überraschende Klauseln, mit denen du nach dem Erscheinungsbild des Vertrags nicht rechnen musstest, werden nach § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil. Unklare Formulierungen gehen zulasten der Agentur.
  • Klauseln, die dich unangemessen benachteiligen, sind nach § 307 BGB unwirksam. Das kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel nicht klar und verständlich ist.
  • Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags nach § 306 BGB in der Regel bestehen. An die Stelle der Klausel tritt das Gesetz.

Ein Punkt wird oft übersehen: Schließt du den Vertrag für deine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bist du nach § 14 BGB Unternehmerin. Dann gelten die strengen Klauselverbote aus § 309 BGB laut § 310 Abs. 1 BGB nicht direkt. Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleibt aber, und sie kann auch bei Unternehmerinnen zur Unwirksamkeit solcher Klauseln führen. Der Schutz ist also da, nur weniger automatisch.

Welche Laufzeit und Kündigung sind fair?

Bei Verbraucherverträgen zieht § 309 Nr. 9 BGB klare Linien für vorformulierte Dauerverträge über regelmäßige Dienstleistungen: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat, und eine Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit von höchstens einem Monat. Als Unternehmerin kannst du dich nicht direkt darauf berufen, die Werte sind aber ein guter Maßstab dafür, was du verlangen kannst.

Steht im Vertrag gar nichts zur Kündigung, greift § 621 BGB. Die Frist hängt dann davon ab, wie die Vergütung bemessen ist: Bei einer Vergütung nach Monaten kannst du spätestens am 15. zum Monatsende kündigen. Ist sie nicht nach Zeitabschnitten bemessen, nennt das Gesetz eine Kündigung jederzeit, mit Sonderregeln für Dienstverhältnisse, die die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten hauptsächlich in Anspruch nehmen. Wie eine reine Umsatzprovision hier einzuordnen ist, klärst du im Zweifel anwaltlich.

Zwei weitere Kündigungsrechte solltest du kennen:

  • Fristlos aus wichtigem Grund nach § 626 BGB: wenn dir die Fortsetzung bis zum Ende der Frist nicht zuzumuten ist, etwa nach massiven Pflichtverletzungen. Achtung, die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem du von dem Grund erfahren hast.
  • Kündigung bei Vertrauensstellung nach § 627 BGB: Bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, ist eine Kündigung auch ohne wichtigen Grund möglich, sofern kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht. Ob das auf deinen Agenturvertrag passt und ob es wirksam ausgeschlossen wurde, ist eine Frage für die anwaltliche Prüfung.

Was du konkret willst: eine überschaubare Erstlaufzeit, eine kurze Kündigungsfrist und keine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Wie ein Wechsel praktisch abläuft, beschreiben wir in Agentur wechseln oder kündigen.

Wie sollte die Provision geregelt sein?

Hier entstehen die meisten Konflikte, weil „50 Prozent“ sehr Unterschiedliches bedeuten kann. Prüf diese Punkte:

  1. Berechnungsgrundlage: Brutto-Umsatz der Fans oder dein Anteil nach den 20 Prozent Plattformgebühr, die OnlyFans laut Nutzungsbedingungen einbehält?
  2. Umfang: Gilt die Provision für alle Einnahmen, also auch für Abos, die schon vor der Agentur bestanden, oder nur für zusätzliche Umsätze?
  3. Andere Plattformen und Kooperationen: Erfasst der Vertrag auch Einnahmen außerhalb von OnlyFans?
  4. Nach Vertragsende: Gibt es eine Nachlaufprovision, und wenn ja, wie lange?
  5. Abrechnung: Wie oft, in welcher Form, und kannst du die Zahlen mit deinem eigenen Dashboard abgleichen?
  6. Zusatzkosten: Fallen neben der Provision Pauschalen an, zum Beispiel für Shootings oder Tools?

Wie groß die Unterschiede in der Praxis sind, zeigt die BBC-Recherche vom Juni 2026: In einem der Verträge, die der Redaktion vorlagen, gingen 50 Prozent der Einnahmen nach Abzug des OnlyFans-Anteils an den Manager, andere Verträge sahen bis zu 70 Prozent vor. Welche Modelle es gibt und wie du sie durchrechnest, steht in Was kostet eine Agentur?.

Wem gehören Account, Zugänge und Einnahmen?

Dir. Das sollte auch so im Vertrag stehen. Die Nutzungsbedingungen von OnlyFans sind hier eindeutig: Wenn dich jemand beim Betrieb deines Creator-Accounts unterstützt, ändert das nichts an deiner rechtlichen Verantwortung, und die Vertragsbeziehung besteht mit dir, nicht mit Dritten.

Vorsicht ist bei Klauseln geboten, die der Agentur erlauben, die Login-E-Mail zu ändern oder das Auszahlungskonto zu verwalten. Genau das schildert die BBC als Muster in problematischen Fällen: Manager änderten Passwörter, sperrten Creator aus oder stellten die Bankverbindung auf ihr eigenes Konto um. Ein fairer Vertrag regelt stattdessen, welche Rechte das Team im Account hat, und stellt klar, dass Login-E-Mail, Passwort-Hoheit und Auszahlung bei dir bleiben.

Was passiert mit den Rechten an deinen Inhalten?

Laut OnlyFans gehört dein Content nicht der Plattform, du räumst ihr nur eine Lizenz ein. Gegenüber der Agentur solltest du genauso vorsichtig sein. Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet in § 31 UrhG zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten, die räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden können. Sind die Nutzungsarten nicht einzeln benannt, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck, wie weit das Recht reicht.

Dazu kommt das Recht am eigenen Bild: Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden.

Für die Praxis heißt das: Achte auf ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Betrieb deiner Accounts und die vereinbarte Werbung, das mit dem Vertragsende erlischt. Formulierungen wie „unbeschränkt, zeitlich unbegrenzt, übertragbar“ solltest du nicht akzeptieren. Mehr Hintergrund dazu findest du in Urheberrecht und Nutzungsrechte an deinem Content.

Wann sind Vertragsstrafen ein Warnsignal?

Eine Vertragsstrafe ist eine Geldsumme, die fällig wird, wenn du eine Pflicht verletzt (§ 339 BGB). Das kann sinnvoll sein, etwa beim Schutz vertraulicher Daten. In Agenturverträgen taucht sie aber oft an anderer Stelle auf: als Strafe für einen vorzeitigen Ausstieg. Die BBC berichtet von Verträgen mit Strafzahlungen für Creator, die früher aussteigen wollten, und von einer Creatorin, von der ein Manager 10.000 Pfund verlangte, damit sie seinen Anteil senken durfte.

Rechtlich gilt: Bei Verbraucherverträgen verbietet § 309 Nr. 6 BGB vorformulierte Vertragsstrafen für den Fall, dass du dich vom Vertrag löst. Für Unternehmerinnen greift wieder die Kontrolle über § 307 BGB. Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, kann ein Gericht sie nach § 343 BGB auf Antrag herabsetzen, allerdings nur, solange du noch nicht gezahlt hast. Für Kaufleute im Betrieb ihres Handelsgewerbes schließt § 348 HGB die Herabsetzung aus.

Ein verwandtes Thema ist der Wechsel des Vertragspartners. Die BBC beschreibt Hinweise darauf, dass Verträge von Creatorn ohne deren Wissen weiterverkauft wurden. Bei Verbraucherverträgen erlaubt § 309 Nr. 10 BGB eine solche Klausel nur, wenn der neue Partner namentlich genannt ist oder du dich dann vom Vertrag lösen kannst. Lass dir in jedem Fall zusichern, dass die Agentur den Vertrag nicht ohne deine Zustimmung überträgt.

Was muss zum Datenschutz drinstehen?

Eine Agentur, die Fan-Nachrichten liest und beantwortet, verarbeitet personenbezogene Daten. Geschieht das in deinem Auftrag, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der schriftlich oder elektronisch abgefasst sein kann. Die Datenschutzkonferenz nennt in ihrem Kurzpapier als Inhalte unter anderem, dass der Dienstleister weisungsgebunden arbeitet, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen trifft und Subunternehmer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzt. Ob im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, hängt davon ab, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

Genauso wichtig ist die Verschwiegenheit über dich: Klarname, Adresse, Ausweisdaten und Steuerdaten dürfen das Team nicht verlassen, auch nicht nach Vertragsende.

Faire Klausel oder Warnsignal: die Übersicht

ThemaFairWarnsignal
Laufzeitüberschaubare Erstlaufzeit, kurze Kündigungsfristmehrjährige Bindung, automatische Verlängerung um ein Jahr
ProvisionProzentsatz, Grundlage und Umfang klar benannt„Umsatzbeteiligung nach Aufwand“, Zusatzposten ohne Liste
Nach Vertragsendekeine oder kurze, klar begrenzte NachlaufprovisionProvision auf alle künftigen Einnahmen
AccountLogin-E-Mail und Auszahlung bleiben bei dirAgentur darf E-Mail und Bankdaten ändern
Nutzungsrechteeinfach, zweckgebunden, enden mit dem Vertragausschließlich, unbefristet, übertragbar
Vertragsstrafenur bei klaren Pflichtverletzungen, angemessenpauschale Strafe für jeden Ausstieg
VertragspartnerÜbertragung nur mit deiner ZustimmungAgentur darf Vertrag frei weitergeben
DatenschutzAV-Vertrag, Verschwiegenheit auch nach Ende„Datenschutz regeln wir intern“
Abrechnungregelmäßig, mit Einsicht in die Zahlenkeine Belege, keine Einsicht

Wie gehst du vor dem Unterschreiben vor?

Lass dir den vollständigen Vertrag vorab schicken, nicht erst beim Termin. Lies ihn mit der Tabelle oben und markiere alles, was du nicht verstehst. Stell die Fragen schriftlich, dann hast du die Antworten dokumentiert. Welche Fragen ins erste Gespräch gehören, haben wir in Erstgespräch mit einer Agentur gesammelt.

Nimm dir Bedenkzeit, auch wenn Druck gemacht wird. Und lass Verträge mit langer Laufzeit, Vertragsstrafen oder weitreichenden Nutzungsrechten anwaltlich prüfen. Mündliche Zusagen, die dir wichtig sind, gehören in den Vertrag.

Das gilt übrigens auch für allure x: Leg unseren Vertrag genauso kritisch neben diese Liste.

Fazit

Ein guter Agenturvertrag ist kurz in der Bindung, klar bei der Provision und eindeutig dabei, dass Account, Einnahmen und Rechte bei dir bleiben. Lange Laufzeiten, Ausstiegsstrafen und weitreichende Rechteübertragungen sind Gründe, nachzuverhandeln oder Nein zu sagen. Wenn du nach deiner Prüfung mit uns sprechen möchtest, kannst du dich unverbindlich bewerben und im Gespräch nach unserem Vertrag fragen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Anwalt. Stand: .

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Agenturvertrag laufen?

Eine feste Höchstgrenze für alle Fälle gibt es nicht. Für vorformulierte Verträge mit Verbraucherinnen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Erstlaufzeit auf zwei Jahre; schließt du den Vertrag als Unternehmerin, wird eine lange Bindung über die allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB geprüft.

Kann ich einen Agenturvertrag fristlos kündigen?

Aus wichtigem Grund ist das nach § 626 BGB möglich, die Kündigung muss dann innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes erfolgen. Bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, kann zusätzlich § 627 BGB eine Kündigung ohne wichtigen Grund erlauben, ob das greift, hängt vom Einzelfall ab.

Darf die Agentur meinen Account oder meine Login-E-Mail übernehmen?

Davon solltest du dich nicht vertraglich überzeugen lassen. Laut OnlyFans besteht die Vertragsbeziehung mit dir, und die Verantwortung für den Account bleibt bei dir. Login-E-Mail, Passwort und Auszahlungskonto sollten deshalb in deiner Hand bleiben.

Sind Vertragsstrafen in Agenturverträgen erlaubt?

Vertragsstrafen sind nach §§ 339 ff. BGB grundsätzlich möglich. In vorformulierten Verträgen sind sie aber nur begrenzt wirksam, und eine unverhältnismäßig hohe Strafe kann ein Gericht nach § 343 BGB herabsetzen, außer du hast sie als Kauffrau im Betrieb deines Handelsgewerbes versprochen.

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