Sicherheit

Stalking & Doxxing: Was du als Creator tun kannst

Creator Doxxing und Stalking: Wann § 238 und § 126a StGB greifen, wie du Beweise sicherst, deine Adresse sperren lässt und wo du kostenlos Hilfe findest.

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Titelgrafik in Petrol und Cyan mit dem Schriftzug Stalking und Doxxing

Kurz gesagt: Wenn jemand deine privaten Daten veröffentlicht oder dir nachstellt, ist das in Deutschland strafbar (§ 126a und § 238 StGB). Sichere zuerst alle Beweise, brich den Kontakt ab, erstatte Anzeige und beantrage bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 BMG. Bei akuter Gefahr wählst du 110; Beratung bekommst du kostenlos etwa beim Weißen Ring unter 116 006.

Wenn du dich gerade akut bedroht fühlst, ruf die Polizei unter 110. Alles andere in diesem Artikel kann warten.

Für alle anderen Fälle: Kaum etwas verunsichert Creator so sehr wie der Moment, in dem jemand mehr über dich weiß, als er wissen dürfte. Ein Fan schreibt deinen echten Vornamen. In einem Forum taucht deine Straße auf. Jemand steht vor der Tür, mit dem du nur online Kontakt hattest. Das ist kein Teil des Jobs, den du hinnehmen musst. Das deutsche Recht gibt dir einige Werkzeuge an die Hand, und es gibt Stellen, die dich kostenlos beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Stalking und Doxxing?

Doxxing bedeutet, dass jemand persönliche Daten über dich sammelt und veröffentlicht: Klarname, Adresse, Arbeitgeber, Telefonnummer, Fotos deines Hauses. Oft verknüpft die Person dabei deine Creator-Identität mit deinem Privatleben.

Stalking ist das beharrliche Nachstellen. Das kann online stattfinden, etwa durch ständige Nachrichten über immer neue Accounts, oder offline durch Auflauern und Verfolgen. Beides geht häufig ineinander über: Wer deine Adresse veröffentlicht, macht es anderen leicht, dir nachzustellen.

Wann ist das strafbar?

Für beides gibt es eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch.

VorschriftWas erfasst istStrafrahmen
§ 238 StGB (Nachstellung)Wiederholtes Nachstellen, das geeignet ist, deine Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem: deine räumliche Nähe aufsuchen, Kontaktversuche über Telefon, Internet oder Dritte, Bestellungen in deinem Namen, Drohungen, das Verbreiten von Abbildungen von dir und Inhalte, die jemand unter deinem Namen verbreitetbis zu drei Jahre oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre
§ 126a StGB (gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten)Veröffentlichen deiner Daten, wenn das geeignet und darauf angelegt ist, dich oder Nahestehende der Gefahr eines Verbrechens oder bestimmter anderer Taten auszusetzen, etwa gegen deine sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheitbis zu zwei Jahre oder Geldstrafe; bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahre

Als besonders schwerer Fall der Nachstellung gilt laut § 238 Abs. 2 StGB in der Regel unter anderem, wenn jemand über mindestens sechs Monate eine Vielzahl von Taten begeht oder Spähsoftware einsetzt.

Wenn zusätzlich intime Inhalte von dir verbreitet werden oder jemand Geld fordert, kommen weitere Straftatbestände hinzu. Dazu mehr in Content geleakt? So funktionieren DMCA-Takedowns und Erpressung durch Fans: So reagierst du richtig.

Was tust du als Erstes?

Die Polizeiliche Kriminalprävention gibt Betroffenen eine klare Linie vor, und die passt auch auf Creator:

  1. Sag der Person einmal unmissverständlich, dass du keinerlei Kontakt willst, am besten vor Zeugen. Auf Plattformen reicht eine kurze, sachliche Nachricht.
  2. Danach reagierst du nicht mehr. Kein „letztes Gespräch“, keine Erklärungen, keine Diskussion.
  3. Sichere alles, bevor du blockierst oder löschst.
  4. Informiere dein Umfeld, also Familie, Freunde, Nachbarn und gegebenenfalls Kolleginnen, damit sie aufmerksam sind.
  5. Nimm keine Pakete an, die du nicht bestellt hast.

Punkt 3 ist der, an dem es oft hakt. Der Reflex ist verständlich: blockieren, löschen, vergessen. Nur ist der Beweis dann weg.

Wie sicherst du Beweise richtig?

Die Polizei empfiehlt ein Tagebuch, in dem du jeden Kontakt und jeden Kontaktversuch notierst, zusammen mit den Folgen für dein Leben. Für Creator bietet sich eine Tabelle an:

Datum, UhrzeitKanal (Plattform, Account-Name, Telefon, vor Ort)Was genau passiert istBeweis (Screenshot, Link, Datei)ZeugenFolgen für dich
[Beispiel][Plattform, Nutzername][Nachricht mit Adresse][Dateiname][Name][z. B. Umweg zur Arbeit]

Ein paar Regeln dazu:

  • Screenshots sollten Datum, Uhrzeit, Absendername und bei Webseiten die URL zeigen. HateAid stellt auf seiner Seite Anleitungen für rechtssichere Screenshots auf mehreren Plattformen bereit.
  • Speichere Profil-Links der Accounts, nicht nur die Nachrichten. Accounts werden oft gelöscht oder umbenannt.
  • Bewahre eine Kopie außerhalb des Geräts auf, das betroffen sein könnte.
  • Die Spalte „Folgen“ ist kein Selbstzweck. § 238 StGB stellt darauf ab, ob die Nachstellung geeignet ist, deine Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Wenn du Wege änderst, nicht mehr allein joggen gehst oder Accounts stilllegst, gehört das ins Protokoll.

Was, wenn jemand dein Handy überwacht?

Weiß jemand Dinge, die er eigentlich nicht wissen kann, oder taucht immer wieder dort auf, wo du bist, kann Spähsoftware im Spiel sein. Die Polizei nennt als mögliche Anzeichen einen ungewöhnlich schnell leeren Akku, ein heiß werdendes Gerät und unbekannte Apps. Das ist noch kein Beweis. Recherchiere und kommuniziere in so einem Fall über das Gerät einer Vertrauensperson und handle mit Bedacht, damit die Person nicht gewarnt wird. Ob Zurücksetzen oder ein neues Gerät sinnvoll ist, klärst du am besten mit Fachleuten. Danach sicherst du deine Konten neu ab, wie in Account-Sicherheit: 2FA, Passwörter & Phishing beschrieben.

Wie erstattest du Anzeige?

Du kannst Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten und dich dabei begleiten lassen. Nach § 158 StPO nehmen auch Staatsanwaltschaft und Amtsgerichte Anzeigen entgegen, und du kannst eine schriftliche Bestätigung über den Eingang verlangen. Nimm dein Tagebuch und die gesicherten Beweise mit.

Im Text von § 238 StGB ist kein Strafantrag vorgesehen. Häufig kommen aber andere Delikte dazu, etwa die unerlaubte Verbreitung von Bildnissen nach § 33 KUG, die nur auf Antrag verfolgt wird. Stell den Strafantrag deshalb vorsorglich gleich mit. Nach § 77b StGB läuft dafür eine Frist von drei Monaten, sobald du von Tat und Täter weißt.

Wie schützt du deine Wohnadresse?

Viele unterschätzen, wie leicht eine Adresse zu bekommen ist. Nach § 44 BMG kann grundsätzlich jede Person bei der Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft über eine bestimmte andere Person einholen. Dazu gehören Name und aktuelle Anschriften. Voraussetzung ist, dass die gesuchte Person anhand der Angaben eindeutig bestimmbar ist.

Dagegen hilft die Auskunftssperre nach § 51 BMG. Die Meldebehörde trägt sie ein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dir durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht. Ausdrücklich genannt sind der Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen. Berücksichtigt wird außerdem, ob du zu einem Personenkreis gehörst, der beruflich verstärkt Anfeindungen ausgesetzt ist.

Die Eintragung ist kostenlos und gilt zunächst zwei Jahre. Sie kann verlängert werden. Leg deinem Antrag dein Beweistagebuch oder eine Kopie der Anzeige bei, damit die Behörde die Gefahr nachvollziehen kann.

Die Adresse taucht aber nicht nur im Melderegister auf. Wie du Impressum und Gewerbeanmeldung ohne Wohnadresse löst, steht in Anonym bleiben als Creator.

Wie bekommst du deine Daten wieder aus dem Netz?

Ganz verschwinden lassen sich veröffentlichte Daten selten, aber du kannst ihre Reichweite deutlich verkleinern.

Bei Plattformen und Hostern in der EU meldest du die Inhalte über das Meldeverfahren nach Art. 16 des Digital Services Act. Die Meldung braucht eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, die genaue URL, deinen Namen und deine E-Mail-Adresse sowie eine Erklärung, dass deine Angaben richtig sind. Ein Hinweis auf § 126a StGB oder § 238 StGB macht die Begründung greifbar.

Bei Google kannst du über „Suchergebnisse über dich“ Treffer mit deiner Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse finden und die Entfernung beantragen. Google entfernt nur den Suchtreffer, nicht die Quellseite. Dort musst du dich an den Betreiber wenden.

Damit die Person dich nicht über einen neuen Account auf deinem Profil wiederfindet, kannst du sie zusätzlich auf der Plattform blockieren und, wenn du weißt, wo sie wohnt, ihre Region sperren. Was das bringt und was nicht, erklärt Geo-Blocking: Länder und Regionen gezielt sperren.

Was kann ein Gericht anordnen?

Unabhängig vom Strafverfahren kannst du beim Familiengericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Das Gesetz gilt ausdrücklich auch, wenn dir jemand gegen deinen erklärten Willen wiederholt nachstellt oder dich über Fernkommunikationsmittel verfolgt. Das Gericht kann der Person unter anderem verbieten,

  • deine Wohnung zu betreten oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten,
  • Orte aufzusuchen, an denen du dich regelmäßig aufhältst,
  • Kontakt zu dir aufzunehmen, auch über Telefon, Messenger oder soziale Netzwerke.

Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, macht sich nach § 4 GewSchG strafbar.

Wo bekommst du Hilfe?

Du musst das nicht allein durchstehen. Diese Stellen sind kostenlos (Stand Oktober 2026):

AngebotKontaktErreichbarkeit
Polizei bei akuter Gefahr110rund um die Uhr
WEISSER RING, Opfer-Telefon116 006täglich 7 bis 22 Uhr, anonym
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen116 016rund um die Uhr, anonym, in 18 Sprachen; auch für Angehörige
HateAid, Beratung bei digitaler Gewalt+49 30 252 088 38 oder Formular auf hateaid.orgMontag 10 bis 13 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr

HateAid bietet laut eigener Seite außerdem eine Prozesskostenfinanzierung an. Fachberatungsstellen für Stalking-Betroffene helfen dir, die nächsten Schritte zu planen. Und wenn dich die Situation psychisch belastet, ist professionelle Unterstützung kein Zeichen von Schwäche, sondern vernünftig.

Checkliste: Wenn dich jemand stalkt oder doxxt

  • Bei akuter Gefahr 110 wählen
  • Einmal klar Nein sagen, danach nicht mehr reagieren
  • Alles dokumentieren, bevor du blockierst oder löschst
  • Beweistagebuch mit Datum, Kanal, Inhalt, Beweis und Folgen führen
  • Kopien außerhalb des betroffenen Geräts sichern
  • Anzeige erstatten, Strafantrag vorsorglich mitstellen
  • Auskunftssperre nach § 51 BMG bei der Meldebehörde beantragen
  • Inhalte bei Plattform, Hoster und Google melden
  • Konten neu absichern, bei Verdacht auf Spähsoftware Fachleute fragen
  • Beratung in Anspruch nehmen

Fazit

Stalking und Doxxing sind Straftaten, keine Berufsrisiken, die du schweigend tragen musst. Mit sauberer Dokumentation, einer Anzeige und einer Auskunftssperre holst du dir ein Stück Kontrolle zurück. Wenn du dir für den Alltag ein Team wünschst, das Sicherheitsthemen mitdenkt, erzähl uns in einer unverbindlichen Bewerbung von dir.

Häufige Fragen

Ist Doxxing in Deutschland strafbar?

Ja. Nach § 126a StGB ist das Verbreiten personenbezogener Daten strafbar, wenn es geeignet und darauf angelegt ist, dich oder eine nahestehende Person der Gefahr bestimmter Straftaten auszusetzen. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahre.

Wie bekomme ich eine Auskunftssperre im Melderegister?

Du beantragst sie bei deiner Meldebehörde und legst Tatsachen dar, etwa Drohungen oder Nachstellungen. Die Eintragung ist nach § 51 BMG kostenlos und gilt zunächst zwei Jahre, eine Verlängerung ist möglich.

Soll ich dem Stalker antworten?

Die Polizei rät, einmal klar und unmissverständlich zu sagen, dass du keinen Kontakt willst, am besten vor Zeugen. Danach solltest du nicht mehr reagieren und dich auf keine Diskussion einlassen.

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe?

Das Opfer-Telefon des Weißen Rings erreichst du unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 rund um die Uhr. Bei digitaler Gewalt berät HateAid kostenlos. Bei akuter Gefahr wählst du 110.

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