# OnlyFans und Steuern in Deutschland: Der komplette Leitfaden

> OnlyFans Steuern 2026 verständlich erklärt: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Freibeträge, Fristen und Betriebsausgaben, mit Rechenbeispiel und Checkliste.

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- Kategorie: Recht & Steuern
- Autor: Rolf (allure x) – https://allurex.agency/team/rolf/
- Veröffentlicht: 2025-10-20 · Aktualisiert: 2026-10-19

**Kurz gesagt:** Wer regelmäßig auf OnlyFans verdient, erzielt nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 Euro), Gewerbesteuer erst bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro. Den Gewinn ermittelst du meist per Einnahmenüberschussrechnung und erklärst ihn elektronisch über ELSTER.

Viele Creator schieben das Thema Steuern vor sich her, bis der erste Brief vom Finanzamt kommt. Dabei ist das System weniger undurchschaubar, als es von außen wirkt. Hier geht es darum, welche Steuern auf deine OnlyFans-Einnahmen anfallen können, welche Freibeträge 2026 gelten, welche Fristen zählen und wie du deinen Gewinn legal senkst. Vorab: Dieser Text ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er soll dir helfen, die richtigen Fragen zu stellen.

## Sind OnlyFans-Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig?

Ja. Dem Finanzamt ist es egal, ob dein Geld von einer britischen Plattform kommt oder ob du das Ganze „nur nebenbei“ machst. OnlyFans wird von der Fenix International Limited mit Sitz in England betrieben. In den Nutzungsbedingungen steht ausdrücklich, dass du als Creator selbst dafür verantwortlich bist, deine Einnahmen bei der zuständigen Steuerbehörde zu melden und die Steuern zu zahlen. Hältst du dich nicht daran, behält sich die Plattform vor, Auszahlungen einzuschränken oder den Account zu schließen.

### Gewerbebetrieb oder freiberuflich?

Das Einkommensteuergesetz trennt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) von Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). In die zweite Gruppe fallen die klassischen freien Berufe, etwa künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten.

In ihren Informationen für Creator und Influencer ordnet die Finanzverwaltung Social-Media-Tätigkeiten recht eindeutig ein. Wer regelmäßig, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, erzielt nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Steuern und der Berliner Finanzverwaltung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine Einordnung als künstlerische Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen. Das ist aber eine Einzelfallfrage, die du nur mit fachkundiger Beratung angehen solltest. Praktisch heißt das: Plane mit Gewerbebetrieb.

Wer nur in Einzelfällen tätig wird, erzielt laut bayerischer Finanzverwaltung sonstige Einkünfte, die ab insgesamt 256 Euro im Jahr steuerpflichtig sind. Auf die meisten Creator mit einem laufenden Account passt das nicht.

## Welche Steuern fallen für Creator an?

Für dich sind drei Steuerarten relevant:

| Steuerart | Worauf? | Wann relevant? |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen | wenn es den Grundfreibetrag übersteigt |
| Gewerbesteuer | auf den Gewerbeertrag | wenn der Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt |
| Umsatzsteuer | auf deine Umsätze | abhängig von der Kleinunternehmerregelung |

Die Umsatzsteuer ist ein eigenes, ziemlich verzwicktes Thema, gerade weil die Plattform im Ausland sitzt. Dazu gibt es einen eigenen Artikel: [Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung für Creator](https://allurex.agency/blog/onlyfans-umsatzsteuer-kleinunternehmer/). Hier geht es um Einkommen- und Gewerbesteuer.

## Welche Freibeträge gelten 2026?

### Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

Auf diesen Teil deines Einkommens fällt keine Einkommensteuer an. Er ist direkt in den Tarif des § 32a EStG eingebaut:

| Jahr | Grundfreibetrag (Einzelveranlagung) |
|---|---|
| 2025 | 12.096 Euro |
| 2026 | 12.348 Euro |

Der Freibetrag gilt für dein gesamtes Einkommen, nicht nur für OnlyFans. Bist du zusätzlich angestellt, werden Gehalt und Creator-Gewinn zusammengerechnet. Das übersehen viele.

### Freibetrag bei der Gewerbesteuer

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag nach § 11 GewStG auf volle 100 Euro abgerundet und um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt. Nur der Rest wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis heißt Steuermessbetrag und wird dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde malgenommen. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 liegt der gesetzliche Mindesthebesatz bei 280 Prozent.

### Anrechnung nach § 35 EStG

Für Einzelunternehmer ist die Gewerbesteuer oft keine echte Zusatzbelastung. Nach § 35 EStG ermäßigt sich deine Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Grenze ist die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer, und angerechnet wird nur bis zu dem Teil der Einkommensteuer, der auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt.

## Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?

Die folgenden Zahlen sind bewusst vereinfacht. Sonderausgaben, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen bleiben außen vor. Die Tarifwerte stammen aus § 32a EStG (Stand 2026) und § 11 GewStG.

### Einkommensteuer nach dem Tarif 2026

| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer laut Tarif | Durchschnittssatz |
|---|---|---|
| 12.348 Euro | 0 Euro | 0 % |
| 20.000 Euro | 1.570 Euro | 7,8 % |
| 30.000 Euro | 4.217 Euro | 14,1 % |
| 40.000 Euro | 7.209 Euro | 18,0 % |

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie dein Umsatz auf der Plattform, und meist auch nicht identisch mit deinem Gewinn. Plattformgebühren, Betriebsausgaben und abzugsfähige Versicherungsbeiträge senken die Bemessungsgrundlage.

### Gewerbesteuer bei 40.000 Euro Gewerbeertrag

1. Gewerbeertrag: 40.000 Euro
2. minus Freibetrag: 24.500 Euro, bleiben 15.500 Euro
3. mal Steuermesszahl 3,5 Prozent: Messbetrag 542,50 Euro
4. mal Hebesatz, hier beispielhaft 400 Prozent: Gewerbesteuer 2.170 Euro
5. Ermäßigung nach § 35 EStG: bis zu 4 × 542,50 Euro = 2.170 Euro

Rechnerisch wird die Gewerbesteuer in diesem Beispiel also vollständig über die Einkommensteuer ausgeglichen, solange die Höchstbeträge des § 35 EStG nicht greifen. Hat deine Gemeinde einen höheren Hebesatz, bleibt die Differenz als echte Belastung bei dir. Wie hoch er ist, erfährst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.

## Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

### Erklärungspflicht

Bist du ausschließlich als Creator tätig, musst du nach § 56 EStDV eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Mit zusätzlichem Angestelltenjob greift § 46 EStG. Eine Veranlagung ist dann unter anderem Pflicht, wenn deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro betragen. Gewerbetreibende geben die Erklärung elektronisch über ELSTER ab, den Gewinn trägst du in der Anlage G ein.

### Abgabefristen für das Steuerjahr 2025

| Situation | Frist |
|---|---|
| Du erstellst die Erklärung selbst | 31. Juli 2026 (bereits abgelaufen) |
| Steuerberatung erstellt die Erklärung | 1. März 2027 |

Nach § 149 AO liegt die reguläre Frist sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Mit Steuerberatung gilt der letzte Februartag des übernächsten Jahres. Der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag, deshalb verschiebt sich das Fristende nach § 108 AO auf den nächsten Werktag. Falls du die Juli-Frist verpasst hast: Hol die Erklärung zügig nach oder such dir Unterstützung.

## Was ist eine EÜR und wie ermittelst du deinen Gewinn?

Solange du nicht buchführungspflichtig bist, darfst du deinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Das ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Du reichst sie nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch nach amtlichem Datensatz ein, also über die Anlage EÜR in ELSTER.

Einnahmen sind dabei mehr als Abos, Trinkgelder und Nachrichten. Laut bayerischer Finanzverwaltung zählen auch Gratisprodukte und Werbegeschenke von Unternehmen als Sachzuwendungen dazu. Wie Geschenke von Fans zu behandeln sind, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung. Die Finanzverwaltung selbst rät: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.

## Welche Betriebsausgaben kannst du absetzen?

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Bei Creatorn tauchen typischerweise diese Posten auf:

| Ausgabe | Hinweis |
|---|---|
| Plattformgebühr | OnlyFans behält laut eigenen Bedingungen 20 Prozent jeder Fan-Zahlung ein. Wie du Brutto und Gebühr verbuchst, klärst du mit deiner Steuerberatung. |
| Agenturprovision | Provisionen für Management und Betreuung sind betrieblich veranlasst. Worauf du im Vertrag achten solltest, steht in [Der Agenturvertrag: Diese Klauseln solltest du prüfen](https://allurex.agency/blog/onlyfans-agentur-vertrag/). |
| Technik | Kamera, Licht, Mikrofon: Einzelne Wirtschaftsgüter bis 800 Euro (netto) dürfen nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgesetzt werden, teurere werden abgeschrieben. |
| Homeoffice | Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr, oder unter engen Voraussetzungen das Arbeitszimmer |
| Software und Abos | Schnitt-Programme, Cloud-Speicher, Planungstools |
| Requisiten und Outfits | nur bei rein betrieblicher Nutzung, hier schaut das Finanzamt genau hin |
| Steuerberatung | Kosten für Buchhaltung und Gewinnermittlung |

Smartphone und Internetanschluss nutzt fast jede auch privat. Wie du das aufteilst, sprichst du mit deiner Steuerberatung ab. Bewahre alle Belege digital auf und notiere bei unklaren Posten kurz, wofür sie betrieblich gebraucht wurden.

## Wie funktionieren Steuer-Vorauszahlungen?

Im zweiten Jahr erleben viele Creator eine Überraschung. Mit dem ersten Steuerbescheid kommen oft gleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr.

Bei der Einkommensteuer sind das nach § 37 EStG der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Grundlage ist meist die letzte Veranlagung, und festgesetzt werden Vorauszahlungen nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und 100 Euro pro Termin betragen. Für die Gewerbesteuer nennt § 19 GewStG den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Steigen deine Einnahmen stark, können Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen auf einmal fällig werden. Ein separates Steuerkonto hilft. Überweise dorthin von jeder Auszahlung einen festen Anteil, dann bleibt es ruhig. Sinken deine Einnahmen, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung beantragen.

## Wie meldest du dich beim Finanzamt an?

Zuerst meldest du das Gewerbe bei deiner Gemeinde an, die dann das Finanzamt informiert (§ 138 AO). Wie das Schritt für Schritt geht, steht unter [Gewerbe anmelden als Creator](https://allurex.agency/blog/onlyfans-gewerbe-anmelden/).

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermittelst du außerdem unaufgefordert den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER. Dafür brauchst du eine ELSTER-Registrierung. Die Steuernummer kommt anschließend per Post. Im Fragebogen gibst du voraussichtliche Umsätze und Gewinne an. Schätze realistisch, denn daraus können sich die ersten Vorauszahlungen ergeben.

## Meldet OnlyFans deine Einnahmen an das Finanzamt?

Seit 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt. Meldepflichtige Plattformbetreiber müssen dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Januar des Folgejahres unter anderem Name, Anschrift, Steuer-ID und die je Quartal gezahlten Vergütungen ihrer Anbieter melden.

Erfasst sind unter anderem „persönliche Dienstleistungen“. Das Gesetz versteht darunter Tätigkeiten, die auf Anforderung eines Nutzers erbracht werden. Inhalte, die unabhängig von einer konkreten Anfrage bereitgestellt werden, gelten ausdrücklich nicht als persönliche Dienstleistung. Ob und in welchem Umfang OnlyFans Daten deutscher Creator meldet, lässt sich aus offiziellen Quellen nicht eindeutig belegen. Hier also bitte den aktuellen Stand prüfen. An deinen Pflichten ändert das nichts: Du musst deine Einnahmen vollständig erklären, mit oder ohne Meldung.

## Checkliste: Deine Steuer-Basics als Creator

- Gewerbe angemeldet und Fragebogen über ELSTER übermittelt
- Separates Geschäftskonto für Auszahlungen und Ausgaben
- Monatliche Ablage aller Plattform-Abrechnungen und Belege
- Rücklage für Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer
- Vorauszahlungstermine im Kalender
- Umsatzsteuer-Status geklärt
- Steuerberatung mit Erfahrung bei Online-Einkünften gefunden

## Fazit

Steuern auf OnlyFans-Einnahmen sind kein Hexenwerk, sie verlangen nur Ordnung von Anfang an. Mit angemeldetem Gewerbe, sauber gesammelten Belegen und einer Rücklage auf dem Steuerkonto bist du den meisten Problemen schon voraus. Bei Gewerbe- und Umsatzsteuer lohnt sich trotzdem der Blick einer Steuerberatung auf deinen Einzelfall.

Wenn dir jemand im Alltag mehr Struktur abnehmen soll, damit der Kopf frei für Kreatives bleibt, lern uns gern unverbindlich kennen. Erzähl uns über die [Bewerbung](https://allurex.agency/#bewerben) von dir, ganz ohne Verpflichtung.

*Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 2026-10-19.*

## Häufige Fragen

### Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?

Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist, geht die Finanzverwaltung in der Regel von einem Gewerbebetrieb aus. Dann meldest du ein Gewerbe an und übermittelst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

### Ab wann zahle ich Steuern auf OnlyFans-Einnahmen?

Einkommensteuer fällt an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, 2026 sind das 12.348 Euro. Dabei zählen alle Einkünfte zusammen, also auch ein Gehalt aus einem Angestelltenjob.

### Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?

Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig, die zu einem großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.

### Kann ich die Agenturprovision von der Steuer absetzen?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Eine Provision, die du für das Management deines Accounts zahlst, gehört typischerweise dazu und mindert deinen Gewinn.

### Bis wann muss die Steuererklärung für 2025 abgegeben werden?

Ohne Steuerberatung endete die Frist am 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung läuft sie bis Ende Februar 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, verschiebt sie sich auf den 1. März 2027.

## Quellen

1. [Bayerisches Landesamt für Steuern, FAQ „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ (Stand August 2026)](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Influencer/FAQ_Ich_bin_Influencer_-_Muss_ich_Steuern_zahlen.pdf) (abgerufen am 2026-10-19)
2. [Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Social-Media-Akteure (Influencer/in)](https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.979201.php) (abgerufen am 2026-10-19)
3. [§ 32a EStG: Einkommensteuertarif](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html) (abgerufen am 2026-10-19)
4. [§ 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html) (abgerufen am 2026-10-19)
5. [§ 18 EStG: Selbständige Arbeit](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html) (abgerufen am 2026-10-19)
6. [§ 4 EStG: Gewinnbegriff, Einnahmenüberschussrechnung, Betriebsausgaben](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) (abgerufen am 2026-10-19)
7. [§ 6 EStG: Bewertung, geringwertige Wirtschaftsgüter](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html) (abgerufen am 2026-10-19)
8. [§ 35 EStG: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html) (abgerufen am 2026-10-19)
9. [§ 37 EStG: Einkommensteuer-Vorauszahlung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html) (abgerufen am 2026-10-19)
10. [§ 46 EStG: Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html) (abgerufen am 2026-10-19)
11. [§ 56 EStDV: Steuererklärungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html) (abgerufen am 2026-10-19)
12. [§ 60 EStDV: Unterlagen zur Steuererklärung](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html) (abgerufen am 2026-10-19)
13. [§ 11 GewStG: Steuermesszahl und Steuermessbetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html) (abgerufen am 2026-10-19)
14. [§ 16 GewStG: Hebesatz](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__16.html) (abgerufen am 2026-10-19)
15. [§ 19 GewStG: Vorauszahlungen](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__19.html) (abgerufen am 2026-10-19)
16. [§ 36 GewStG: Zeitlicher Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__36.html) (abgerufen am 2026-10-19)
17. [§ 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html) (abgerufen am 2026-10-19)
18. [§ 149 AO: Abgabe der Steuererklärungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html) (abgerufen am 2026-10-19)
19. [§ 108 AO: Fristen und Termine](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html) (abgerufen am 2026-10-19)
20. [ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?](https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung) (abgerufen am 2026-10-19)
21. [§ 4 PStTG: Nutzer und Anbieter](https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__4.html) (abgerufen am 2026-10-19)
22. [§ 5 PStTG: Relevante Tätigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html) (abgerufen am 2026-10-19)
23. [§ 13 PStTG: Meldepflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__13.html) (abgerufen am 2026-10-19)
24. [OnlyFans: Terms of Service](https://onlyfans.com/terms) (abgerufen am 2026-10-19)
